Zurück zur Homepage
Kindergarten & Schule
Regeleinrichtung oder Sonderpädagogik? Den "einzig richtigen" Weg gibt es nicht - aber viele Möglichkeiten.

Kindergarten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Kinder mit Down-Syndrom, einen Kindergarten zu besuchen. Das wichtigste Kriterium ist bei allen Arten von Kindergärten, dass sich das Kind und die Eltern dabei wohl fühlen.

1. Schulkindergarten für entwicklungsverzögerte und geistigbehinderte Kinder

In Stuttgart sind diese Kindergärten den Sonderschulen für Geistigbehinderte bzw. deren Frühförderstellen angegliedert und in Einzugsgebiete unterteilt. Besuch des Kindergartens und Beförderung des Kindes sind kostenlos, für Frühstück und Mittagessen wird meist ein Eigenanteil entrichtet.

Schwerpunkte sind hier das individuelle Eingehen auf den jeweiligen Entwicklungsstand, die Bedürfnisse und Interessen des Kindes. Das Kind erhält gezielte Angebote und Förderung, strukturierte Tagesabläufe sollen dem Kind Sicherheit und Orientierung geben.

Der Karl-Schubert-Kindergarten für Seelenpflegebedürftige bietet Betreuung und Förderung auf Grundlage der Waldorfpädagogik und ist an die Karl-Schubert-Schule angegliedert. Auch hier ist eine kostenlose Beförderung möglich.

2. Integrative Einrichtungen

Hierunter versteht man Einrichtungen wie z.B. die heilpädagogische Kindertagesstätte Wernhalde in Stuttgart. Kinder mit und ohne erhöhtem Förderbedarf besuchen zusammen diese Einrichtungen, die mit einem höheren Personalschlüssel bzw. zusätzlichen Fachkräften spezielle Förderung anbieten können.

3. Integration in Regeleinrichtungen (Einzelintegration oder integrative Gruppe)

Im aktuellen Kindergartengesetz Baden-Württembergs steht unter §2 Abs 2 geschrieben, dass Kinder mit und ohne Behinderung in gemeinsamen Gruppen erzogen werden sollen! Immer mehr Eltern wünschen sich, ihre Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Regelkindergarten betreuen zu lassen. Seit 2000 hat sich die Zahl der Integrationen im Verbandsgebiet des LWV Württemberg-Hohenzollern mehr als verdoppelt.

Seit 2003 liegen die „endgültigen Richtlinien zur Integration behinderter Kinder in Regeleinrichtungen“ der Landeswohlfahrtsverbände vor. In diesen Richtlinien ist geregelt, welche Hilfen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden und wie diese zu beantragen sind.

Zuerst sollte man sich auf die Suche nach der „passenden“ Regeleinrichtung machen. Kriterien, die bei der Auswahl helfen können sind u.a.:

  • Aufgeschlossenes Personal
  • Konzeption, mit der man sich identifizieren kann
  • Evtl. Erfahrung mit Integration
  • Evtl. mehrere Integrationskinder
  • Wohnortnähe
  • Gruppenstärke
  • Montessori-Pädagogik (s. alternative Pädagogik)
  • Waldorf-Pädagogik (s. alternative Pädagogik)

Wenn man diese gefunden hat wenden sich die Eltern oder die Einrichtung an den Sozialdienst des Gesundheitsamtes, der in Stuttgart die Federführung des Verfahrens hat. Durch den kinderärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes wird festgestellt, ob eine Behinderung nach §39 BSHG vorliegt.

Danach wird zur sog. Helferkonferenz eingeladen: Personal der Einrichtung, evtl. Vertreter des Trägers, Eltern, evtl. Frühförderstelle und die zuständige Person des Sozialdienstes stellen den Hilfebedarf fest und erstellen ein Integrationskonzept, welches man Gesamtplan nennt. Der Antrag mit Gesamtplan wird beim Sozialamt gestellt, welches den Bewilligungsbescheid ggf. den Eltern zustellt.

Mit Eingliederungshilfe (monatliche Pauschalbeträge für begleitende oder pädagogische Hilfe – oder beides) kann die Einrichtung die Integrationsbedingungen verbessern: z.B. kleinere Gruppen, oder Integrationshelfer.

Schule

Leider gibt es bei uns in Baden-Württemberg noch nicht sehr viele verschiedene Möglichkeiten, was den Schulbesuch von Kindern mit Down-Syndrom angeht. „Behinderte besuchen Sonderschulen, wenn sie am Bildungsgang der Allgemeinen Schule nicht erfolgreich teilnehmen können.“ (Aussage aus einem Arbeitspapier des Ministeriums für Kultus und Sport).

Zieldifferente Integration, die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderungen, ist hier noch immer nicht ins Schulgesetz aufgenommen worden. Was in anderen Bundesländern bzw. europäischen Ländern bereits fest etabliert ist, wird in Baden-Württemberg absurderweise gemäss §22 des Schulgesetzes als Schulversuch unter der Bezeichnung Integrative Schulentwicklungsprojekte (ISEP) selten, aber meistens mit viel Erfolg durchgeführt.

Sonderschulen für Geistigbehinderte

Dieser Schulform werden Kinder mit Down-Syndrom üblicherweise in Baden-Württemberg zugeordnet. Hier werden die Kinder in kleinen Gruppen (meist 6-8 Schüler) gefördert und unterrichtet. Bei schwerbehinderten Kindern geht es in erster Linie um die Erlernung von grundlegenden Fähigkeiten, während leichter behinderte Kinder sich mit sachkundigen Themen, Werkaufgaben und auch Lesen, Schreiben und Rechnen beschäftigen. Die Schüler einer Klasse sind unterschiedlich stark behindert, aber ungefähr im gleichen Alter. Die Sonderschule dient lt. Schulgesetz §15 der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

In Stuttgart gibt es drei Sonderschulen für Geistigbehinderte, die jeweils ein vorgegebenes Einzugsgebiet bedienen. Alle diese Schulen sind Ganztagesschulen und die Schüler werden kostenlos befördert. Die 12 Schuljahre sind unterteilt in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Werkstufe (je 3 Jahre). Die Werkstufe soll auf das Leben als Erwachsener vorbereiten und bildet die Grundlage für spätere berufliche Tätigkeiten.

Die Karl-Schubert-Schule für Seelenpflegebedürftige ist ebenfalls eine Ganztagesschule, die auf Grundlage der Waldorfpädagogik Förderung und Unterricht anbietet. Auch hier gibt es eine kostenlose Schülerbeförderung. Hier werden Kinder mit den verschiedensten Beeinträchtigungen zusammen unterrichtet.

Außenklassen

Nachdem viele Eltern bereits sehr gute Erfahrungen mit Integration im Kindergartenalter gemacht haben, wünschen sie sich auch eine integrative Schullösung für ihr Kind mit erhöhtem Förderbedarf. Deshalb sieht das Schulgesetz seit Dezember 1997 vor, dass im Rahmen der gegebenen Verhältnisse an allgemeinen Regelschulen Außenklassen von Sonderschulen gebildet werden können. Das heißt, dass eine Klasse der Sonderschule mitsamt ihrem „Klassenlehrer“ Unterricht an einer Regelschule macht. Der Sonderschulklasse wird eine Partnerklasse der allgemeinen Schule zugeordnet, mit der eine intensive Kooperation eingegangen werden soll. Schulleitung, Lehrkräfte und Schulkonferenz der Sonderschule und der allgemeinen Schule, Elternbeiräte und Schulträger sollten sich einig sein, die Entscheidung trifft die Schulaufsichtsbehörde. Voraussetzungen sind eine angepasste Klassengröße der Partnerklasse, sowie ein eigener Raum für die Außenklasse.

Das Gelingen der Außenklasse hängt sehr stark von der Zusammenarbeit zwischen dem Sonderschullehrer und dem Lehrer der allgemeinen Schule ab. Gemeinsame Vorplanungen und Erstellung eines Kooperationsplanes sind unabdingbar, konkrete Absprachen hinsichtlich der Aufgabenverteilung der Lehrer sind notwendig. Leider gibt es keine Richtlinien oder Arbeitspapiere, die vorgeben, wie so eine Intensive Kooperation aussehen sollte. Daher gibt es auch sehr viele verschiedene Kooperationen in Baden-Württemberg.

Ein sehr gelungenes Beispiel, ist die Kooperation in der Grund- und Hauptschule in Leutkirch. Hier haben die Schüler die meisten Unterrichtsstunden gemeinsam. Die Außenklasse wird schon im 8. Jahr zusammen mit der Partnerklasse unterrichtet und der Klassenzusammenhalt zwischen allen Schülern ist vorbildlich.

Sehr viele Kooperationen/Außenklassen haben nur wenige Wochenstunden gemeinsam mit der Partnerklasse Unterricht, besuchen aber trotzdem die Räumlichkeiten der allgemeinen Schule.

Wenn Eltern sich für ihr Kind die Unterrichtung in einer Außenklasse wünschen, sollten sie rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Sonderschule und dem Staatl. Schulamt (Arbeitsstelle Kooperation) aufnehmen

In Stuttgart selbst gibt es noch nicht viel Erfahrung mit Kooperationsprojekten. Über www.oberschulamt-stuttgart.de (dann Suchbegriff „Landesarbeitsstelle AND Kooperation“) kann man sich eine Liste mit allen Außenklassen Baden-Württembergs anschauen.

Integrative Schulentwicklungsprojekte (ISEP)

So werden die Schulversuche genannt, die das Kultusministerium gem. §22 des Schulgesetzes durchführt. „Diese können eingerichtet werden, wenn Eltern oder Schulen dies wünschen und andere integrative Lösungsformen nicht möglich sind.

Alle Beteiligten (Lehrkräfte, schulische Gremien, Eltern, Schulträger...) müssen ihre Zustimmung geben und aufgrund der pädagogischen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sowie der vorhandenen Ressourcen muss gewährleistet sein, dass sowohl nicht behinderte als auch behinderte Kinder im Rahmen eines gemeinsamen Unterrichts eine ihrer Begabung und Lernentwicklung entsprechende Förderung erhalten können.“

Diese Ausführungen des Ministerpräsidenten vom April 2004 lassen schon erahnen, wie viel Zeit, Mühe, Geduld und Kampfgeist Eltern aufbringen müssen, um so ein ISEP zustande zu bringen.

Ablauf: Die Eltern stellen einen „Antrag auf Beschulung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf im Rahmen eines ISEP“ , und/oder die Schule stellt (nach Zustimmung aller schulischen Gremien) einen Antrag auf Einrichtung eines ISEP beim Staatlichen Schulamt, welches die Federführung übernimmt. Das Staatliche Schulamt klärt zunächst, ob keine anderen integrativen Schulangebote (Außenklasse – sonst gibt es ja keine) möglich sind und ob alle schulischen Gremien und der Schulträger zustimmen.

Danach wird der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf der behinderten Kinder festgestellt und die Kostenübernahme durch den Kostenträger (der erst noch gefunden werden muss) geprüft. D.h. es wird geprüft, ob das Staatliche Schulamt die personellen Rahmenbedingungen (Sonderschullehrerstunden) herstellen kann.

Erst dann kann eine Konzeption für die Umsetzung des ISEP aufgrund der pädagogischen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erstellt werden.

Dieser Antrag wird durch das Staatliche Schulamt mit einer Stellungnahme zu den obigen Punkten über das Oberschulamt an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg weitergeleitet.

Trotz der durchweg positiven Resonanz auf diese Schulversuche, deren Ergebnisse lt. der hierfür zuständigen Arbeitsgruppe zu weiterem integrativem Unterricht ermutigen sollten, bleibt die Vorgehensweise kompliziert und es gibt hierfür keinerlei gesetzliche Grundlagen! In Stuttgart gibt es bis heute kein ISEP.

Einzelintegration

Wie beim ISEP gibt es auch hierfür keinerlei gesetzliche Grundlagen. Wie der spezielle Förderbedarf der zu integrierenden Kinder gewährleistet, bzw. finanziell gedeckt wird ist völlig offen.

Es gab und gibt in Stuttgart vereinzelte Einzelintegrationen von Kindern mit Down-Syndrom, zum Teil an Privatschulen, die aber alle sehr unterschiedlich erfolgreich waren und auch die Vorgehensweisen und Beweggründe waren immer sehr individuell.

Impressum | Kontakt © 2004 46PLUS - Down-Syndrom Stuttgart e.V. - Alle Rechte vorbehalten.